DATENSCHUTZ IN DER AMBULANTEN INTENSIVPFLEGE
Im Pflegealltag gilt es, die richtigen Prioritäten zu setzen. Neben der eigentlichen Pflegeaufgabe gehen Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten mit sensiblen personenbezogenen Daten um, die per Gesetz einem besonderen Schutz unterliegen. Neben der Pflege ist der gewissenhafte Umgang mit Daten ein vertrauensförderndes Merkmal einer ambulanten Pflegeeinrichtung.
Vielen Einrichtungen ist es, trotz dieser gesetzlichen Regelungen, nicht bewusst, dass auch abseits stationärer Behandlung und Pflege Maßnahmen zum Datenschutz zu treffen sind. Gerade in der schnellen Weiterentwicklung außerklinischer Pflege, wie z. B. ambulanter Intensiv- und/oder Beatmungspflege, erhält das Thema „Schutz sensibler Gesundheitsdaten“ große Bedeutung. Es ist tatsächlich eine Herausforderung, einerseits der Hauptaufgabe des Pflegens gerecht zu werden, ohne dabei andererseits die notwendigen fachfremden Aufgaben zu vernachlässigen.
Wenn sich Patienten und Angehörige in die Obhut einer ambulanten Pflegeeinrichtung begeben, dann gibt der sorgfältige Umgang mit den erforderlichen Daten das gute Gefühl, neben der hervorragenden pflegerischen Leistung auch in Bezug auf die Privatsphäre in guten Händen zu sein. In dieser Fortbildungseinheit werden die wichtigsten Fragen rund um den Datenschutz in der ambulanten Pflege beantwortet.