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Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Bild © miriam doerr - fotolia.com
2017 - 1

Ab dem 01.01.2017 wird Pflegebedürftigkeit neu definiert. Im bisherigen System werden eher körperliche Gebrechen berücksichtigt als psychische Problemlagen und Demenzen. Dies wird sich 2017 ändern. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden physische und psychische Probleme gleichwertig berücksichtigt. Dieses neue Verständnis von Pflegebedürftigkeit verlangt nach einem neuen Einschätzungsinstrument. Dies ist das Neue Begutachtungsassessment, kurz NBA genannt. Beides ist Teil des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) und bedeutet die größte Reform seit Bestehen des SGB XI. Wie sich dies auf den Arbeitsalltag und die Zukunft der ambulanten und stationären Pflege auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Sicher ist, dass insgesamt mehr Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden und die Verteilung der Leistungen sich ändern wird.

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