Wichtig oder Nichtig? Arbeitsschutz in der ambulanten Intensivpflege
Das Thema „Arbeitsschutz“ und die damit verbundenen Maßnahmen werden in der Pflege sehr häufig als lästige Pflicht, ja sogar als Belastung wahrgenommen. Bei näherer Betrachtung des Themas stellen sich jedoch sowohl für die Unternehmens- bzw. Pflegedienstleitung als auch für die Pflegekräfte selbst Vorteile dar. Das Unternehmen / der Pflegedienst erlangen bei der Umsetzung des Arbeits schutzes Rechtssicherheit und trägt zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei. Die Pflegekräfte selbst verringern das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die eine erhebliche Einschränkung für die eigene Lebens- und Arbeitsqualität darstellen. Die einzuhaltenden Rechtsgrundlagen sowohl von staatlicher als auch von berufsgenossenschaftlicher Seite bilden den Rahmen für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz. Im Verlauf des Artikels wird deutlich, dass akzeptable Lösungen zum Arbeitsschutz nur in Zusammenarbeit aller Beteiligten geschaffen werden können. Sollte dennoch der „Ernstfall“ eintreten, können die Pflegekräfte auf die gesetzliche Unfallversicherung und deren Leistungen vertrauen.